Allgemeine Hinweise – Verarbeitungshinweise für Pflanz- oder Trockenmauer
Verarbeitungshinweise
Beim Aufbau einer rhenoflor Pflanz- oder Trockenmauer ist es erforderlich auf die Standfestigkeit zu achten. Bei einem Standardlastfall (Befestigung eines Gartenhanges) sollte man wie folgt vorgehen: In Abhängigkeit der jeweiligen Steinbreite ist ein um ca. 20 cm breiterer und ca. 50 cm tiefer Bodenaushub nötig. Auf die Sohle wird eine rd. 20 cm dicke Frostschutzschicht aus Lava, Schotter etc. eingebracht und verdichtet, darauf ein ca. 10 cm dickes, höhengleiches Bankett aus erdfeuchtem Beton B 5 – B 10. In diesen Beton wird nun die erste Pflanzsteinreihe versetzt und fluchtgerecht oder der Planung entsprechend ausgerichtet. Bei steileren Böschungen oder Wänden > 1,00 m ist eine frostfreie Gründung unbedingt erforderlich. Empfohlen wird zur Ableitung von anfallendem Sickerwasser eine funktionsfähige Drainage im Bereich des Banketts.
Zur besseren Standfestigkeit ist die unterste Lage der Steine mit Magerbeton auszufüllen. Die nächsten Steine werden dann, Stein über Stein oder halbsteinig überbindend, trocken aufeinander gesetzt. Sie werden dabei entsprechend dem geplanten Neigungswinkel nach hinten zum Erdreich abgetreppt versetzt. Der Versatz ist von Lage zu Lage um den gleichen Überhang einzuhalten, dabei darf dieser nicht größer als 1/3 der Steinbreite betragen. Überhänge um Wandungsdicke entsprechen einem Neigungswinkel von rd. 10°, bei 1/3 Steinbreite rd. 30°. Die Kehlen oder Nut- und Federausbildungen der Steine müssen exakt ineinander greifen.
Das Verfüllen der Pflanzsteine für Hangbefestigungen > 1,50 m erfolgt im unteren Drittel lagenweise mit Magerbeton, danach mit Erdreich. Der Raum zwischen den Pflanzsteinen und dem gewachsenen Boden wird ebenfalls lagenweise mit frostfreiem Material hinterfüllt und standfest verdichtet. Dabei sollte zur besseren Ableitung von Regenwasser eine dünne Schicht aus Sickervlies vor den Steinen eingelegt werden.
Die maximalen Bauhöhen sind nach den örtlichen Gegebenheiten bauseits statisch nachzuweisen, dabei ist insbesondere der Baugrund zu prüfen und zu bewerten. Da diese Wände mit dem neuen Rechenverfahren nach semiprobalistischem Sicherheitskonzept nicht mehr bzw. nicht ohne aufwendige Rechenverfahren nachweisbar sind, gibt die nachfolgende Tabelle nur Näherungswerte für Bauhöhen an, die nach dem Modell der Schwergewichtswand mit den folgenden Kennwerten ermittelt wurden.
| Eigengewicht Boden ge: | 15 kN/m³ |
| Reibungswinkel j: | 35° |
| Wandreibungswinkel d: | 23,3° |
| Geländeneigung b: | 0° |
| Verkehrslast r: | 5 kN/m² |
Unterbau und Bettung
Die Stärke des Unterbaus richtet sich nach der zu erwartenden Belastung sowie dem bauseits vorhandenen Untergrund und ist profilgerecht einzubauen. Es sollte ein frostsicheres, kornabgestuftes Material 0/32 mm aus Splitt o. Ä. verwendet werden.
Zur Befestigung von Gehwegen im privaten Umfeld genügt im Allgemeinen eine Stärke von 20 cm für eine ausreichende Tragfähigkeit. Bei stärker belasteten Verkehrsflächen ist in der Regel eine Stärke von 30-40 cm erforderlich. Für stark befahrene Flächen finden die Bauklassen nach RStO Anwendung.
Unebenheiten dürfen nicht durch die Pflasterbettung ausgeglichen werden, sonst können nach dem Abrütteln Mulden entstehen. Gefälle von mindestens 2,5% (bei wasserdurchlässigem Pflaster 1%) ist einzuplanen. Das Gefüge des Unterbaus muss so verdichtet sein, dass die Pflasterbettung nicht in den Unterbau wandern kann.
Das Pflasterbett
Auf den Unterbau wird als Pflasterbett eine ca. 4–5 cm starke Splittschicht oder Brechsand-Körnung 2–8 mm aufgebracht und sauber über Lehren abgezogen. Diese abgezogene Schicht darf nicht verdichtet, befahren oder betreten werden. Das Pflasterbett schafft auch den Ausgleich für Höhendifferenzen der Pflastersteine, die herstellungsbedingt nicht zu vermeiden sind. Um die geforderte Sollhöhe des fertigen Belages zu erreichen, muss das Verlegebett mit einer Überhöhung von ca. 1–2 cm hergestellt werden, um die sich die Endhöhe nach dem Abrütteln reduziert.
Alle Seiten der Fläche müssen gegen ein Auswandern der Steine während des Rüttelvorgangs und bei späterer Belastung geschützt sein. Hierzu bieten sich Randsteine, Palisaden, und natürlich auch Mauern an. Alternativ können Sie die Flächen auch mit einer Beton- Rückenstütze einfassen.
Achtung: beim Anlegen ökologischer Flächensysteme ist darauf zu achten, dass sowohl der Unterbau, die Bettung als auch das Fugenmaterial versickerungsfähig ist. Hier dürfen keine Körnungen unter 1 mm verwendet werden.
Die Steinverlegung
Auf das derart vorbereitete Pflasterbett werden dann die Pflastersteine höhen-, winkel- und fluchtgerecht (mit Schnur), mit einem Fugenabstand von mindestens 3–5 mm, verlegt. Bei der Planung der Pflasterfläche sollte möglichst die Verlegebreite auf das Rastermaß der gewählten Steine abgestimmt werden, um unnötige Schneidarbeiten zu vermeiden. Es ist notwendig, durch Auslegen des Pflasters die Verlegebreite zu bestimmen. Sollten trotzdem Pass- Steine erforderlich sein, dürfen diese nicht kleiner als der halbe Normalstein sein. Während der Verlegung Steine aus mehreren Paketen mischen, um die unvermeidlichen Farbdifferenzen auszugleichen. Steine nur von der verlegten Fläche aus verlegen. Das vorbereitete Pflasterbett darf nicht betreten werden.
Fugenfüllung
Pflasterstein, Fuge und Fugenmaterial bilden bei der fertig verlegten Pflasterdecke eine funktionelle Einheit. Das Fugenmaterial dient dabei als elastische Stütze von Stein zu Stein. Die Pflasterfläche ist nur dann voll funktionsfähig, wenn die Steinfuge ordnungsgemäß angelegt und mit dem richtigen Fugenmaterial vollständig verfüllt wird. Zum Verfüllen der Fugen nur trockenes Fugenmaterial verwenden. Auf jeden Fall muss das Fugenmaterial absolut sauber sein. Das heißt, es darf keine färbenden Feinstanteile enthalten, die sich in die Poren der Steinoberfläche setzen können und eine Farbveränderung verursachen. Auf keinen Fall lehmhaltigen Sand oder Mörtel verwenden. Nach jedem Einfegen der Fugen muss der Pflasterbelag abgefegt und gesäubert werden, um eine farbliche Beeinträchtigung der Steinoberfläche zu vermeiden. Bei Einbringen einer "festen Fuge" sind unbedingt die Verarbeitungshinweise der jeweiligen Materialien zu beachten.
Pflasterfläche abrütteln
Grundsätzlich dürfen nur trockene Flächen abgerüttelt werden. Die Fugen sind vor dem Abrütteln etwa zur Hälfte einzukehren, da sonst die Gefahr der Verschiebung der Pflastersteine besteht. Danach wird überschüssiges Fugenmaterial abgekehrt, um Verunreinigungen zu vermeiden. Die Pflasterfläche muss vor dem Abrütteln absolut sauber sein. Die Rüttlung mit dem Flächenrüttler – grundsätzlich mit angebrachter Gummischürze – erfolgt bis zur Standfestigkeit. Das Abrütteln wird in mehreren nebeneinanderliegenden Bahnen, von der jeweils äußeren zur inneren Bahn mit Überlappung, durchgeführt. Nach dem Abrütteln sind die Fugen erneut vollständig zu verfüllen, was bedarfsweise bis zu einem Jahr nach der Verlegung immer wieder vorzunehmen ist. Unterbau, Oberbau mit Pflasterbettung, Pflaster und Fugenmaterial bilden eine Einheit. Bei sorgfältiger Beachtung dieser Empfehlungen erhalten Sie eine dauerhafte, zuverlässige Flächenbefestigung.
